GRÜNE fragen wegen Lärm in Maximilansau nach

Die Durchfahrt des Ortsbezirks Maximiliansau ist in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Stadtverwaltung Wörth vergibt aber auf Antrag Sonder-genehmigungen, die die Durchfahrt im genannten Zeitraum erlauben. Eine Anzahl von Bewohnern aus Maximiliansau, die entlang der Pfortzerstraße wohnen, bzw. deren Grundstücke an die Straße grenzen, beklagt sich jetzt bereits mehrfach über erhebliche Lärmbelästigungen in den frühen Morgenstunden. Der Lärm wird insbesondere von Schwer-transportern und LKW verursacht, die im o.g. Zeitraum die Pfortzerstraße in beide Richtungen befahren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in der Stadtratssitzung am 8. Februar 2010 wegen Lärmbelastungen in Maximiliansau nachgefragt:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die kommende Sitzung des Stadtrats bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Sachverhalt:

Die Durchfahrt des Ortsbezirks Maximiliansau ist in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Stadtverwaltung Wörth vergibt aber auf Antrag Sonder-genehmigungen, die die Durchfahrt im genannten Zeitraum erlauben.

Eine Anzahl von Bewohnern aus Maximiliansau, die entlang der Pfortzerstraße wohnen, bzw. deren Grundstücke an die Straße grenzen, beklagt sich jetzt bereits mehrfach über erhebliche Lärmbelästigungen in den frühen Morgenstunden. Der Lärm wird insbesondere von Schwer-transportern und LKW verursacht, die im o.g. Zeitraum die Pfortzerstraße in beide Richtungen befahren.

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um bei der Stadtverwaltung eine Durch-fahrtsgenehmigung für Maximiliansau zu erhalten?

2. Gilt diese Genehmigung für das Durchfahren des gesamten Ortsbezirks
Maximiliansau oder nur für das Erreichen eines bestimmten Ziels?

3. Wie viele Durchfahrtsgenehmigungen für LKW und PKW gibt es und in welchem Zeit-raum werden die Voraussetzungen dafür überprüft?

4. Wer überprüft (stichprobenweise), ob die Fahrer der durchfahrenden Fahrzeuge im Be-sitz einer solchen Genehmigung sind?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Annette Krysmansky"

Die Verwaltung antwortete, dass Voraussetzung für eine solche Genehmigung sei, in Maximiliansau einen Arbeitsplatz oder eine Fahrgemeinschaft mit einem Bürger aus Maximiliansau zu haben, ebenso Gründe wie Pflegefälle etc.. Die Genehmigung gelte für das Durchfahren des gesamten Ortsbezirks.

Im Jahr 2007 wurden 235, 2008 wurden 272 und 2009 168 Durchfahrtsgenehmigungen erteilt, die jeweils für 3 Jahre gelten.

Zuständig für die Überprüfung sei die Polizei in Wörth, die auch Kontrollen durchführe.

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